
Fragen & Antworten
Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich mich trotzdem bei Ihnen behandeln lassen?
Meine Praxis ist eine Privatpraxis und es besteht keine Kassenzulassung. Selbstverständlich können Sie sich trotzdem auch als gesetzlich Versicherter in meiner Praxis jederzeit als Selbstzahler behandeln lassen.
Die Behandlungskosten in meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum gängigen 2,3-fachen Satz berechnet, sofern eine individuelle Erfordernis besteht (z.B. erhöhter zeitlicher Aufwand), kann dieser Satz bis auf das 3,5-fache angehoben werden. Viele Leistungen, die die Haut betreffen, wie z.B. die Entfernung störender Hautanhängsel und Laserbehandlungen werden nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen (sogenannte IGeL-Leistungen).
Bei unserer Terminvergabe wird auch nicht zwischen privat Versicherten und gesetzlich Versicherten unterschieden. Ihre Vorteile: zeitnahe Termine, keine langen Wartezeiten, eine umfassende Anamnese, gründliche Untersuchungen, individuelle Beratung und Therapie.
In meiner Praxis ist jeder Patient ein „VIP“!
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie seit dem 1. Januar 2004 mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Möglichkeit, bei Ihrem Arzt eine Privatbehandlung zu wählen. Sie müssen hierzu nicht in die private Vollversicherung wechseln. Vor Ihrer Behandlung durch mich machen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von Ihrem gesetzlich garantierten Wahlrecht auf Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips Gebrauch. Ihre Krankenkasse wird mit Ihnen die Dauer dafür festsetzen, z.B. für ein Jahr. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann anteilig die Rechnungskosten, die sie für Sie in der gesetzlichen Kassenabrechnung hätte tragen müssen. Dieser liegt etwa bei 30 – 40 Prozent. Wenn Sie den restlichen Betrag zukünftig nicht selbst zahlen möchten, empfehle ich, eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen.
Übernimmt die Private Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung?
Die Kostenübernahme einer privaten Krankenversicherung ist abhängig von der Behandlungsart und Ihrer Versicherung.
Medizinisch indizierte Laserbehandlungen werden beispielsweise komplett von der privaten Krankenkasse übernommen.
Auch der Einsatz von Botulinumtoxin gegen Migräne und übermäßigem Schwitzen der Achseln, Hände und Füße kann gegebenenfalls von Ihrer Versicherung übernommen werden.
Ich berate Sie gerne!
Wie hoch sind die Kosten einer Behandlung?
Für die persönliche Beratung und Untersuchung werden in meiner Privatpraxis ab 42 Euro berechnet. Die Abrechnungen werden grundsätzlich nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durchgeführt und sind daher völlig transparent. In vielen Fällen kann Ihr Anliegen bereits beim Erstgespräch geklärt werden und es entstehen keine weiteren Kosten. Sollten zusätzliche Untersuchungen bzw. Behandlungen notwendig sein, werde ich Sie entsprechend aufklären und Ihnen die Kosten erläutern. Folgebehandlungen bzw. Folgeuntersuchungen werden nur durchgeführt, wenn Sie sich dazu entscheiden. Als Privatarzt rechne ich das Honorar direkt mit Ihnen ab, d.h. ich nehme keinen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Vertragspartner bei einer privaten ärztlichen Behandlung sind stets Arzt und Patient.
Wie kann ich Sie am besten erreichen?
Sie erreichen mich telefonisch unter 0941 – 462 914 60 sowie per E-Mail info@dr-sabine-sietasch.de
Natürlich können Sie auch die Online-Terminvereinbarung nutzen!